Auto verkauft - Käufer droht jetzt mit Anwalt

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      Ein defekter Fensterheber soll ein arglistig verschwiegener Mangel sein :rofl:

      Das sind aber eher andere Dinge wie ein Unfallauto als schadlos zu verkaufen, oder in eine Betondecke keine Bewehrungseisen zu geben aber das??? Das ist maximal ein versteckter Mangel

      Und wenn der Fensterheber durch das schmieren wieder gangbar gemacht wurde, dann ist er instandgesetzt worden...hat zum Übergabezeitpunkt funktioniert...und überhaupt kann die Gewährleistung ja bei einem Geschäft zwischen Privat ausgeschlossen werden (was ja getan wurde), das einzige was er verlangen kann ist Schadenersatz...also Aussichtslos!!

      Das ganze ist lächerlich und rauskommen wir dabei genau nix!!!

      LOW6 schrieb:

      Ein defekter Fensterheber soll ein arglistig verschwiegener Mangel sein :rofl:
      Das sind aber eher andere Dinge wie ein Unfallauto als schadlos zu verkaufen, oder in eine Betondecke keine Bewehrungseisen zu geben aber das??? Das ist maximal ein versteckter Mangel


      Du bewegst Dich mit den beiden genannten Punkten bereits bei Betrug.
      Wenn Du ein Fahrzeug verkaufst, weisst das es nicht unfallfrei ist und aber nicht definitiv sagst das es unfallfrei ist oder eine Vorschaden hatte, dann ist es ein verschwiegener Mangel.
      Fragt Dich der Käufer und Du sagst wider besseren Wissens das es unfallfrei ist ist es bereits Betrug.

      Bei arglistig verschwiegenen Mängeln handelt es sich um verdeckte Mängel, die dem Verkäufer bei der Übergabe bekannt sind und die der Verkäufer absichtlich verschweigt. Die Qualität des Mangels ist hierbei nicht unbedingt ausschlaggebend.
      Wie gesagt kann der Käufer ja davon ausgehen das der Wagen bewusst mit einem defekten oder bald defektem Fensterheber verkauft wurde, obwohl vor Verkauf die Reperatur vereinbart wurde. (Mündliche Verinbarung ist ebenfalls bindend, nur halt schwer zu beweisen.
      Das ist so wie wenn Du weisst das Dein Getriebe bald das zeitliche segnet oder die Zylinderkopdichtung gaga ist und du diesen Mangel verschweigst um das Fahrzeug teurer verkaufen zu können. Der Beweis ist halt immer das Problem. Aber in diesem Fall war der Fensterheber zum Zeitpunkt der Besichtigung ja bereits defekt und eine Reperatur wurde zugesagt = Teil des Handels!

      Zur Rechtsschutz, man muss unterscheiden ob man nur KFZ Rechtschutz versichert ist oder eine allgemeine (so wie ich sie habe) abgeschlossen hat.
      Die Rechtschutz grundsätzlich NIE bei der Versicherung abschliessen bei der das KFZ versichert ist, dann gibt´s kaum Probleme.

      Achja:

      MK-3 schrieb:

      Im Kaufvertrag steht:

      Der Käufer hat das Fehrzeug wie es leigt und steht übernommen und verzichtet ausdrücklich auf die Geltentmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche. Da eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat.


      Gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche können natürlich NICHT rechtswirksam ausgeschlossen werden nur weil sie in einem Vertrag stehen.
      Das ist so als ob gar nichts drinnen steht...
      So würde man einer Gewährleistungspflicht möglicherweise entgehen können: "Das Fahrzeug wird als Bastlerfahrzeug mit Mängeln verkauft".
      Die Mängel dürfen hierbei nicht näher definiert werden, sonst sind nur die Mängel die im Kaufvertrag stehen eingeschlossen.

      Grüße,
      DOC!
      der kerl soll doch drohen mit was er will.

      500 euro für nen fensterheber-tausch. find ich lustig ... :hihi:

      dann is der kerl in der falschen werkstatt!

      wenn er so was behauptet, soll ers zumindest schriftlich bringen. also per kostenvoranschlag!

      im prinzip musst du gar nix machen.

      am rechtsweg hat der kerl auch keine chance. zum zeitpunkt der übergabe war ja der fensterheber in ordnung.
      wenn später etwas defekt wird, ist das das problem des besitzers.

      soll sich nen gebrauchten fensterheber besorgen und gut ists.
      kostet ja eh an schaß!
      jetta
      Fakt ist, egal was im Kaufvertrag steht, die Gewährleistung kann unter Privatpersonen nicht ausgeschlossen werden !


      naja so ist das aber nicht, wenn ich in den vertrag hineinschreibe, dass es ein bastlerfahrzeug ist und ich keine garantie und gewährleistung gebe, und mit der unterschrift der käufer dies akzeptiert dann hat er null chance, weil es ja verinabrungsgemäss im vertrag so eben vereinbart wurde

      darum: immer den satz mit dem bastlerfahtrzeug reingeben..weil kein mensch beweisen kann was der neue besitzer mit dem auto nach dem kauf gemacht hat, und dann kommt er daher und will geld ?? nanana
      Es ist wohl nicht genau definiert ob der Fensterheber repariert, in Stand gesetzt oder ausgetauscht werden soll.
      Der Verkäufer hat in diesem Fall gesagt es wird hergerichtet. Tja was bedeutet herrichten nun ? Das kann man so und so sehen. Nüchtern betrachtet heisst es wohl das er in einen Funktionstüchtigen Zustand versetzt wird!

      Zwischen Privatpersonen kann man eine Garantie und Gewährleistung 100% AUSSCHLIEßEN !Wie soll eine Privatperson auch Gewährleistung geben? Ist darauf nicht versichert und hat dazu nicht den Hintergrund dafür (Budget,...)

      Links:
      wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-12506.html
      wien.arbeiterkammer.at/bilder/d20/Autokauf.pdf

      Weiters könnte man vielleicht so Argumentieren, das ein Fensterheber ein Verschleißteil ist oder du das Fahrzeug korrekt übergeben hast und er ihn kaputt gemacht hat!


      Den "Tip" der Fahrzeugbesitzer soll doch zu dir kommen und ihr seht euch das gemeinsam an und repariert es würde ich nicht machen!

      1. Schade um die Zeit (obwohl es interessant wäre ob er tatsächlich kaputt ist oder es nur ein Versuch ist Geld zu holen)
      2. Wenn du am Auto hantierst, und etwas beschädigst (oder vielleicht auch nichts beschädigst und er es dir trotzdem vor wirft) hast du den nächsten Stress

      Wurscht wie man es dreht, du bist im RECHT ! Du hast das KFZ überprüfen lassen und der Fensterheber hat auch funktioniert!
      Könnte aber noch einen Juristen fragen, wobei ich die Sache für eindeutig erachte !!

      Was mich interessieren würde, ist der Käufer südländischer Herkunft? Sollte nicht rassistisch sein, aber dort kommt es oft vor das nachher Reklamationen kommen und der Onkel bzw. ein anderes Familienmitglied anruft!
      Was sagt eigentlich der Mechaniker dazu was er nun wirklich gemacht hat? Zieh doch den auch als Zeugen heran ?!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      @Doc
      Nicht bös gemeint aber ich halte von Hobbyjuristen nicht so viel :winken:
      Wenn wir ein Problem haben, ruf ich unsern Anwalt an...und der beweist einem dann oft, dass es leider nicht so einfach ist, wie wenn man MAL kurz "Gewährleistung" googelt und das gelesene hier postet...nicht umsonst muß man da einige Jahre studieren :zwinkern:
      Deshalb will ich da auch jetzt gar net weiter diskutieren...denn dafür haben wir sicher beide zu wenig konkretes Fachwissen...


      Aber aus meinen bisherigen Erfahrungen in Rechtstreitigkeiten (und das kommt gerade am Bau leider recht häufig vor) sag ich, dass in dem Fall sicher nix rauskommt!!!
      So jetzt melde ich mich zu Wort!!

      Da ich in einer RA Kanzlei arbeite und mein Chef ein ziemlich Guter Anwalt ist habe ich mit Ihm diese Sache besprochen!

      Er hat gemeint, das du dem ganzen keine beachtung schencken sollst, da dich keine Schuld trifft! Bei der übergabe des Autos hat alles funktioniert- also kannst du mit einem ruhigen gewissen schlafen!!

      Mein Chef hat auch gemeint, das der Onkel des Käufers erstmal beweisen muss das der Fensterheber schon während der Übergabe des Autos nicht funktioniert hat!

      Ignorier den Typen einfach!!

      Sollte trotzdem ein Schreib vom Anwalt kommen, Rechtschutz melden!!!