Auto verkauft - Käufer droht jetzt mit Anwalt

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      Auto verkauft - Käufer droht jetzt mit Anwalt

      Hy Leute, folgendes:

      Hab am 14. 11. 2008 mein Auto verkauft´. (Golf 3 GTI "20 Jahre" Jubi Edition)

      Der Käufer (19 und sein 1. Auto) und sein Onkel haben sich das Auto ein paar Tage zuvor angesehen und ausgiebig Probe gefahren. Das einzige was sie bemängelt haben ist, dar links hinten der Fensterheber nicht gegangen ist. Hab gesagt das ich das noch machen lasse. Hab das Auto dann zu meinem Mechaniker gestellt (Privat) und der hat den Fensterheber dann wieder gängig gemacht, den Unterboden auch noch gleich mit Wax versiegelt.

      Am 14.11.2008 kam dann der Käufer allein mit seiner Freundin zu mir das Auto abholen, hab ihm dann gezeigt das der Fensterheber funktioniert. Und alles war ok. Ist dann mit Blaue Nummern zu ihm nach Hause gefahren.

      Heute plötzlich medlete sich sein Onkel, er sagte das der Fensterheben nicht mehr funktioniert, und er mit seinem Neffen (Käufer) schon in einer Werkstatt war um sich das anzusehen. Er bzw. der Mechaniker hat dann festgestellt, das irgentwas am Fensterheber kaputt sei, und mein Mechaniker das nur mit Fett geschmiert hat.

      Außerdem sagte er das ein neuer Fensterheber mit einbau zwischen 400-500 Euro kosten würde, und ich jetzt seinem Neffen 200 Euro auf sein Konto überweisen solle. Weil er sonst zum Anwalt geht ...

      Hab dann gesagt das ich ihm ganz sicher keine 200 Euro überweisen werde, da der Fensterheber wie besprochen funktioniert hat, wie er das Auto abgeholt hat, und ich nie behauptet habe, das ich einen "neuen" Fensterheber einbauen leiß.



      Im Kaufvertrag steht:

      Der Käufer hat das Fehrzeug wie es leigt und steht übernommen und verzichtet ausdrücklich auf die Geltentmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche. Da eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat.



      Bin mir wircklich absolut keiner Schuld bewusst, da ich sogar 3 Tage vor dem Verkauf beim ARBÖ Pickerl machen war und es auch sofort bekommen habe.



      Hat jemand von euch schon MAL ähnliche Erfahrungen gemacht? Was soll ich jetzt tun bzw. was kann auf mich zukommen?



      Vielen Dank schon MAL im Voraus

      mfg Manuel
      also ich würd dem ganzen keine achtung schenken .
      du hast den fensterhaber rep. er hats besichtigt und das auto ist nun [lexicon]MAL[/lexicon] gebraucht .
      denke nicht das er zum anwalt gehen wird , das kostet ihm ja meh als der fensterheber wert ist .
      sollte er es doch tun denk ich nicht das du was zu befürchten hast denn es hat ja alles wie ausgemacht gepasst.
      hattet ihr ja mündlich ausgemacht . auch ein müdlicher vertrag ist nämlich rechtskräftig .!!!!!!

      berichtigt mich wenn ich falsch liege !

      mfg
      chris
      Heute droht doch schon jeder mit Anwalt. Das ist meines Eraches zum Standardsatz geworden.

      Du hast das Auto mit einem funktionierenden Fensterheber übergeben und ihm das gezeigt. Hast du vielleicht dafür Zeugen? Das würde das ganze nochmals vereinfachen.
      Seine Freundin zählt jedoch nicht als Zeuge, zumindest nicht für dich weil die wird gegen dich aussagen!

      Sag dem Typen das du ihm KEINE 200 Euro überweisen wirst mit folgender Begründung:

      1. Du hast das Fahrzeug in einem korrekten Zustand übergeben, und es wurde ausgiebig getestet und auch vor Übergabe wurde der Fensterheber getestet.
      2. Du redest mit Menschen gar nicht mehr weiter wenn sie unmittelbar mit Anwalt drohen ! Er soll zum Anwalt gehen und dir einen Brief schreiben, auf den du eventuell Antworten wirst! (wird er eh nicht machen)




      bezügl. Anwaltskosten: Mag sein das diese Höher liegen als die 200 Euro ABER, die Anwaltskosten trägt der verurteilte oder der Kläger wenn der Angeklagte freigesprochen wurde - nur um Missverständnisse bezügl. Anwaltshonorare auszuräumen

      bezügl. Rechtschutz: UNBEDINGT vor jeder Sache abklären ob die ein oder andere Sache von dieser Versicherung gedeckt sind. Denn Rechtschutz ist nicht Rechtschutz, und Recht ist nicht Recht, es gibt Strafrecht, Zivilrecht,...... und nicht immer wird alles gedeckt. Also vorher erkundigen bevor die böse Überraschung kommt. Ausserdem verlangen die meisten Versicherungen vorab eine Genehmigung da sie sonst überhaupt nicht zahlungswillig sind! Also nicht drauf losklagen mit dem Hintergedanken oder der Hoffnung das es die Rechtschutz schon übernehmen wird. Das muss vorher genehmigt werden !!
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Danke schon MAL für eure Antworten.

      @ typ17freak

      Ja, einen Rechtsschutz habe ich zum Glück.



      @ Luki

      Zeugen habe ich auch: mein Vater, meine Mutter und meine Freundin waren bei der Übergabe anwesend und können das mit dem Fensterheber auch bestätigen



      Glaub irgentwie auch nicht das er zum Anwalt geht. Das lustige daran ist ja, das nicht der Käufer damit droht sondern sein Onkel. Und irgentwie ist die ganze Sache ja lächerlich, schließlich reden wir ja hier nur von einem Fensterheber ... Ein gewisses Risiko besteht nun MAL immer wenn man ein Auto von Privat kauft, wenn man mit dem nicht einverstanden ist, dann muss man halt zum Händler gehen, oder? Hab auch schon Autos von Privat gekauft, wo nach ein paar Tagen dieses und jenes nicht mehr funktioniert hat, aber ich wäre nie darauf gekommen wegen sowas dem Verkäufer anzurufen und ihm das in Rechnung zu stellen bzw. zum Anwalt laufen.

      Wie gesagt, war 3 Tage vor dem Verkauf beim ARBÖ Pickerl machen, von dem her habe ich ein absolut reines Gewissen was das angeht.

      ps. Vielleicht ruft er mich ja in 2 Jahren wieder an, wenn die Bremsen fertig sind : )



      mfg Manuel
      HA geil solche Deppn gibts genug !! Leider
      mach dir keinen Kopf, der will sich wohl Geld machn der Hundianer.
      sagst iam wenn er nochmal anruft das du iam verklagst wegn irgendwas halt ggg oder sag einfach er soll dich einfach verklagen
      dann gibt er ruh
      und außerdem bis zum verklagen kumbt dauerts a bissl, der Anwalt muß a a geld verdienen mit a paar Briefe naja.
      Bist ja außerdem kein Händler und mit dem "Gsatzl" im Kaufvertrag kann er gacken gehn der Lustige
      es gibt leute die sich durch das einschüchtern lassen und das geld hergeben. leichtes geld also für den käufer.
      mach ihm ein anderes angebot, er soll kommen UND IHR SCHAUT EUCH DAS GEMEINSAM AN, wenns hin is, lässt du es nochmal richten.
      wirst sehen wie er auf einmal kein interesse mehr hat ;)
      @hifi
      stimmt genau..wennst denne sagst si ekönnen kommen und ihr macht es gemeinsam wird es sie nicht mehr interessieren

      und ausserdem..was will er..es ist ein gebrauchtes auto und kein neues...ausserdem hat er es unterschrieben..und dann gilt das ganze und er ist mit den bedingungen einverstanden
      bei meinem passat war nach einem tag das getriebe hin..naja was solls...das auto war 16 jahre alt...soll ich da wegen dem zum anwalt gehen..egal jetzt obs der verkäufer gewusst hat dass es eingeht oder nicht...
      wenn man so ein altes auto kauft mus man sich im klaren sien dass jeden tag was sein kann
      ich schreibe in meine verträge immer dass ich keine garantie oder sonstiges geben, auto wie besichtigt und probegfahren, keine rücknahme, und vor allem, dass es als BASTLERFAHRZEUG verkauft wird.....und somit ist es pech wenn was hin wird...hätte dir auch am nächten tag passieren können
      wie gesagt ist kein neuwagen

      aber solche deppen gibts immer wieder..und wenn er net MAL seinem neffen einen fensterheber rep. kann bzw einbauen usw..dann is bessererkauft ihm einen euewagen gg

      nur keine angs...hunde die bellen beissen nicht...er kann nichts tun..und ausserdem war es kein versteckter mangel sondern er hat es gewusst, du hast es richten lassen und zum zeitpunkt der übergabe hat alles funktioniert..weisst du was er danach alles gemacht hat ??? nein oder...und das kannst du ihm auch ruhig sagen..er hat es in ordnung übernommen

      naja..deppen sterben eben nie aus..die gibts wie unkraut :hihi:
      lg
      Ich sehe das etwas differenziert:
      Du hast ihm versprochen das der Fensterheber gerichtet wird.
      Bei Übergabe hat er funktioniert.
      Jetzt sagt ihm sein Mechaniker das der Fensterheber nicht repariert sondern nur provisorisch (Mit Fett) in Funktion gesetzt wurde.
      Jetzt könnte der Käufer davon ausgehen das Du das gewusst hast.
      Arglistig verschwiegener Mangel, weil Du ja von dem defekten FH gewusst hast und ihn nicht fachgerecht in Ordnung gebracht hast obwohl Du es zugesagt hast, daher Gewährleistungspflicht.
      Das wäre so als wenn Du Alufolie über ein Rostloch am Unterboden klebst und dann Unterbodenschutz draufgibst.
      Könntest auch sagen: "Bei Übergabe war da kein Loch..." :angel:
      Hättest gesagt der Fensterheber interessiert Dich nicht, soll er´s halt richten, wär´s jetzt egal was der Habschi sagt, weil ihm der Mangel bekannt gewesen wäre. :hihi:

      Im übrigen, wenn Du Rechtschutz hast, dann lass ihn machen was er will.
      Im schlimmsten Falle wirst gerichtlich gezwungen das Fahrzeug zurückzunehmen, Kosten fallen ansonsten keine für Dich an, da Du ja Rechtschutzversichert bist sollte der Dich wirklich anzeigen.

      In 80% aller Fälle sind diese Drohungen leere Worte, auch wenn sie wirklich etwas unternehmen könnten. Die meisten lassen es bleiben weil sie keinen Rechtschutz haben und wie wir alle wissen die Kosten beim Verlierer bleiben...und ein Streitwert von 400 Eur ist da nix gegen die Verhandlungskosten.

      Grüsse,
      DOC!

      Grüsse,
      DOC!