Hy Leute, folgendes:
Hab am 14. 11. 2008 mein Auto verkauft´. (Golf 3 GTI "20 Jahre" Jubi Edition)
Der Käufer (19 und sein 1. Auto) und sein Onkel haben sich das Auto ein paar Tage zuvor angesehen und ausgiebig Probe gefahren. Das einzige was sie bemängelt haben ist, dar links hinten der Fensterheber nicht gegangen ist. Hab gesagt das ich das noch machen lasse. Hab das Auto dann zu meinem Mechaniker gestellt (Privat) und der hat den Fensterheber dann wieder gängig gemacht, den Unterboden auch noch gleich mit Wax versiegelt.
Am 14.11.2008 kam dann der Käufer allein mit seiner Freundin zu mir das Auto abholen, hab ihm dann gezeigt das der Fensterheber funktioniert. Und alles war ok. Ist dann mit Blaue Nummern zu ihm nach Hause gefahren.
Heute plötzlich medlete sich sein Onkel, er sagte das der Fensterheben nicht mehr funktioniert, und er mit seinem Neffen (Käufer) schon in einer Werkstatt war um sich das anzusehen. Er bzw. der Mechaniker hat dann festgestellt, das irgentwas am Fensterheber kaputt sei, und mein Mechaniker das nur mit Fett geschmiert hat.
Außerdem sagte er das ein neuer Fensterheber mit einbau zwischen 400-500 Euro kosten würde, und ich jetzt seinem Neffen 200 Euro auf sein Konto überweisen solle. Weil er sonst zum Anwalt geht ...
Hab dann gesagt das ich ihm ganz sicher keine 200 Euro überweisen werde, da der Fensterheber wie besprochen funktioniert hat, wie er das Auto abgeholt hat, und ich nie behauptet habe, das ich einen "neuen" Fensterheber einbauen leiß.
Im Kaufvertrag steht:
Der Käufer hat das Fehrzeug wie es leigt und steht übernommen und verzichtet ausdrücklich auf die Geltentmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche. Da eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat.
Bin mir wircklich absolut keiner Schuld bewusst, da ich sogar 3 Tage vor dem Verkauf beim ARBÖ Pickerl machen war und es auch sofort bekommen habe.
Hat jemand von euch schon MAL ähnliche Erfahrungen gemacht? Was soll ich jetzt tun bzw. was kann auf mich zukommen?
Vielen Dank schon MAL im Voraus
mfg Manuel
Hab am 14. 11. 2008 mein Auto verkauft´. (Golf 3 GTI "20 Jahre" Jubi Edition)
Der Käufer (19 und sein 1. Auto) und sein Onkel haben sich das Auto ein paar Tage zuvor angesehen und ausgiebig Probe gefahren. Das einzige was sie bemängelt haben ist, dar links hinten der Fensterheber nicht gegangen ist. Hab gesagt das ich das noch machen lasse. Hab das Auto dann zu meinem Mechaniker gestellt (Privat) und der hat den Fensterheber dann wieder gängig gemacht, den Unterboden auch noch gleich mit Wax versiegelt.
Am 14.11.2008 kam dann der Käufer allein mit seiner Freundin zu mir das Auto abholen, hab ihm dann gezeigt das der Fensterheber funktioniert. Und alles war ok. Ist dann mit Blaue Nummern zu ihm nach Hause gefahren.
Heute plötzlich medlete sich sein Onkel, er sagte das der Fensterheben nicht mehr funktioniert, und er mit seinem Neffen (Käufer) schon in einer Werkstatt war um sich das anzusehen. Er bzw. der Mechaniker hat dann festgestellt, das irgentwas am Fensterheber kaputt sei, und mein Mechaniker das nur mit Fett geschmiert hat.
Außerdem sagte er das ein neuer Fensterheber mit einbau zwischen 400-500 Euro kosten würde, und ich jetzt seinem Neffen 200 Euro auf sein Konto überweisen solle. Weil er sonst zum Anwalt geht ...
Hab dann gesagt das ich ihm ganz sicher keine 200 Euro überweisen werde, da der Fensterheber wie besprochen funktioniert hat, wie er das Auto abgeholt hat, und ich nie behauptet habe, das ich einen "neuen" Fensterheber einbauen leiß.
Im Kaufvertrag steht:
Der Käufer hat das Fehrzeug wie es leigt und steht übernommen und verzichtet ausdrücklich auf die Geltentmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche. Da eine ausgiebige Besichtigung und Probefahrt stattgefunden hat.
Bin mir wircklich absolut keiner Schuld bewusst, da ich sogar 3 Tage vor dem Verkauf beim ARBÖ Pickerl machen war und es auch sofort bekommen habe.
Hat jemand von euch schon MAL ähnliche Erfahrungen gemacht? Was soll ich jetzt tun bzw. was kann auf mich zukommen?
Vielen Dank schon MAL im Voraus
mfg Manuel