Pickerl Abgelaufen / Unfall

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      Pickerl Abgelaufen / Unfall

      Hallo Leute!

      Hab da MAL eine Frage:

      Also mein Pickerl ist schon 6 Monate überfällig, und hatte letzte Woche
      einen Unfall mit Sachschaden.

      Ich war aber nicht Schuld, und würde es eventl. jetzt bezahlt bekommen von der Versicherung des Schuldigen.

      Jetz mein Problem: Der Sachverständiger kommt die Woche, den Schaden
      anschauen, und ich hab aber kein gültiges Pickerl , und mein Auto ist aber nicht
      fahrbereit-deshalb kann ich auch schnell keines machen.

      Ist das ein Problem kein gültiges Pickerl zu haben?
      Bekomm ich trotzdem eventl. den Schaden bezahlt?

      Ps.: Hab am Fahrzeug (Karosserie) keine Änderungen vorgenommen.

      Bitte um eventl eine Lösung, damit ich trotzdem alles bezahlt bekomm!


      Mfg

      RE: Pickerl Abgelaufen / Unfall

      Also wenn der Sachverständige dass abgelaufene Pickerl sieht kannst dein Geld gleich wieder vergessen und schaun wie du das Geld für den anderen Schaden auftreibst.
      Die einzige Möglichkeit ist, du suchst eine Firma die dir ein Pickerl ausstellt und das aber mit einem Datum vorm Unfall.
      MFG
      Im Prinzip geht das den Sachverständiger nichts an.

      Die Schuldfrage ist ja geklärt, durch den Unfallgegner nehm ich MAL an und die Versicherung beantragt nun einen Sachverständiger der schaut was alles kaputt wurde, und was der Schaden ungefähr kosten wird.

      Also geht dem das eigentlich alles nichts mehr an und sollte er dich drauf ansprechen würd ich dem das auch sagen.
      Seine Aufgabe ist lediglich den Schaden zu ermitteln und nicht die Unfallursache !
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Original von Luki
      Im Prinzip geht das den Sachverständiger nichts an.

      Die Schuldfrage ist ja geklärt, durch den Unfallgegner nehm ich MAL an und die Versicherung beantragt nun einen Sachverständiger der schaut was alles kaputt wurde, und was der Schaden ungefähr kosten wird.

      Also geht dem das eigentlich alles nichts mehr an und sollte er dich drauf ansprechen würd ich dem das auch sagen.
      Seine Aufgabe ist lediglich den Schaden zu ermitteln und nicht die Unfallursache !


      es besteht auch keine wintereifen plicht, und die versicherung steigt trotzdem aus, wennst keine hast....
      So klar ist das nicht.

      Da zum Zeitpunkt des Unfalles keine gültige Begutachtung vorlag, wird sich der Gutachter - detr für sein Gutachten persönlich haftet - das Fahrzeug etwas genauer vornehmen.
      Da das Fahrzeug so auf öffentlichen Strassen garnicht gelenkt hätte werden dürfen, wäre es auch in keinen Unfall verwickelt worden.
      Wird vmtl Teilschuld rauskommen.

      Das mit den Winterreifen wird als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt, und da wird die Kasko leistungsfrei, die Haftpflicht regressiert sich.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Kommt drauf an wie der Unfall herging !

      Aber im Prinzip sind das 2 verschiedene paar Schuhe.

      Der Sachverständiger kann dich anschwärzen aber sonst ist er nur dazu da den Schaden zu begutachten was er ungefähr kostet, damit du dir keinen Selbstbehalt oder sowas bei der Werkstatt raushandeln kannst.

      Die Unfallursache ist ja jetzt schon geklärt.


      Aber schreib doch MAL den Unfallhergang, dann kann man da eher was sagen.

      aber grundsätzlich ist das nicht seine aufgabe.


      bezügl. Winterreifen erkundige ich mich aber noch, weil das glaub ich nicht
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!
      Wow , hätte nicht gedacht das sich so viele melden.

      Ok, hier der Unfall hergang. Es war kein Unfall mit einem Fahrzeug bzw.
      Menschen.

      Ich bin mit meinem Fahrzeug in ein Schlagloch reingefahren(reingebremst),
      das eine firma quer uber die Straße gegraben hat, aber nicht ordnungsgemäß
      Gekennzeichnet(mit Verkehrstaferln usw. da war nichts, ausser eine Straße und plötzlich ein loch), das Loch selbst war ziemlich tief. (9.5cm)

      Dabei hab ich mir die Ölwanne aufgerissen, und die Feuerwehr musste ich auch holen,wegen dem Öl.(280€)

      Hoffe ich konnte das relativ gut erklären.

      Mfg
      Original von machi0815
      Wow , hätte nicht gedacht das sich so viele melden.

      Ok, hier der Unfall hergang. Es war kein Unfall mit einem Fahrzeug bzw.
      Menschen.

      Ich bin mit meinem Fahrzeug in ein Schlagloch reingefahren(reingebremst),
      das eine firma quer uber die Straße gegraben hat, aber nicht ordnungsgemäß
      Gekennzeichnet(mit Verkehrstaferln usw. da war nichts, ausser eine Straße und plötzlich ein loch), das Loch selbst war ziemlich tief. (9.5cm)

      Dabei hab ich mir die Ölwanne aufgerissen, und die Feuerwehr musste ich auch holen,wegen dem Öl.(280€)

      Hoffe ich konnte das relativ gut erklären.

      Mfg


      Hm, in solchen Fällen gibt es auch mit gültigen Pickerl meist Probleme und geht meist leer aus!! Hast du alles Fotodokumentiert (Schlagloch mit Zentimeterstab, ,....Zeugen usw.... und irgendwo gibt es da was kleingedrucktes, wie tief im Endeffekt so ein "Schlagloch" sein darf usw......

      selber Fall vor 3 oder 4 Jahren, Querfräsung, 4 Felgen kaputt, am Anfank, kein problem, schaden wird übernommen, danach, nee, is nicht, da die Querfräsung nich so tief usw... (war plötzlich sehr schnell zugeteert). Auf den Schaden sitzen geblieben, da keine Zeugen, und niht dokumentiert!!


      Ach ja, dein Pickerl ist abgelaufen, ist also fahren ohne Betriebserlaubnis, deshalb, wird die gegnerische Versicherung sicher aussteigen (auf´s Pickerl schauens trotzdem gerne!!), weil du eben so nicht fahren darfst und das Auto im Verkehr so nix zu suchen hat!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Bocki“ ()

      So habe mich nun erkundigt !

      ungültiges Pickerl ist die eine Sache (Verwaltungsstrafe möglich) und der Schaden ist eine andere SAche (Strafrechtlich)

      Du darfst zwar ohne gültigem Pickerl nicht fahren, aber das ist noch lange kein Grund das man dir das Auto auf diese Weise beschädigt.

      Also das ganze geht dem Gutachter NICHTS an.


      bezügl. Winterreifen @ LowRider:
      Hätte der Unfall verhindert werden können, bekommst du mind. Teilschuld.
      Hätte der Unfall nicht verhindern werden können mit Winterreifen, wirds bezahlt.


      bezügl. Sachverständiger kommt vom Gegner:
      Ist korrekt ABER, der Sachverständiger soll ja nur den Schaden begutachten.
      Also wenn z.B.: nur der Scheinwerfer kaputt ist und sonst NICHTS, das du ned zu irgend einer Werkstatt gehst und dir die Motorhaube dazu lackiern lässt oder sonst was bzw. ob man einen Teil reparieren kann (ausbeulen) oder ob er erneuert werden muss und wieviel der Schaden Gesamt ca. kostet nicht das du zum Werkstattmeister gehst und dem sagst er soll dir den Selbstbehalt auf die Rechnung dazu schreiben.
      Nur wer verschiedene Blickwinkel in betracht zieht und überdenkt, hebt sich von den einfach-denkenden Menschen ab!